Hamburg: “…Schick war sie, die 2-Zimmer-Neubauwohnung inklusive Einbauküche und Dachterrasse in Hamburg. Darum zögerte der neue Mieter auch nicht lange und unterschrieb für rund 1.100,00 Euro mtl. den Mietvertrag. Die Freude an dem schönen Stück währte nicht lange. Im August des Jahres folgte eine Hitzeperiode und die Wohnung wurde zum Treibhaus. Auch sonst traten regelmäßig bei Sonnenschein deutlich höhere Innentemperaturen als Außentemperaturen auf.
Ursache sei vermutlich, dass anders als in den Wohnungen im 2. und 3. Geschoss mit gleicher Ausrichtung keine Außenjalousien angebracht worden seien. Die geltenden Wärmeschutzbestimmungen konnten so nicht eingehalten werden. 20% Mietminderung machte der Mieter geltend und verlangte den Einbau eines Wärmeschutzes in Form von Außenjalousien.
So nicht, argumentierte der Vermieter. Schließlich wurden die Normen für Wärmeschutz bei der Errichtung des Gebäudes eingehalten. Zudem handele sich um eine nach Süden ausgerichtete Wohnung mit Glasfront, so dass von vornherein erkennbar gewesen sei, dass hier mit Erwärmungen in den Sommermonaten in dieser Etagenwohnung zu rechnen sei…”
Quelle und Volltext: deutschesmietrecht.de