Augsburg: „…Die Bundesregierung will die Heizungswende und setzt auf Wärmepumpen. Doch welche Regeln gelten, wenn man ein solches Gerät auf seinem Grundstück aufstellen will?
Luft-Wasser-Wärmepumpen funktionieren wie ein umgekehrter Kühlschrank, das Brauchwasser wird also erwärmt und nicht gekühlt. Die Anlagen können innerhalb oder außerhalb des Hauses angebracht werden. Wie alle elektrischen Geräte funktionieren sie nicht geräuschlos. Der Lärm, den sie verursachen, ist daher einer der wichtigsten Faktoren, der bei der Anschaffung berücksichtigt werden muss. Wird die Anlage im Haus installiert, sollte man bedenken, dass sich der Schall nicht nur über die Luft, sondern auch über die Mauern ausbreitet.
Außerhalb des Hauses ist zwar „nur“ die Ausbreitung über Luft relevant, dafür gibt es aber vermutlich Nachbarinnen und Nachbarn, die die Geräusche als (störenden) Lärm empfinden können. Die Wärmepumpe möglichst nahe an das Nachbargrundstück zu stellen, ist also nicht die Methode der Wahl. Welche Abstände in Abhängigkeit vom Schallleistungspegel der Pumpe und der Art des Bebauungsgebiets bei Luft-Wasser-Wärmepumpen einzuhalten sind, wird zum Beispiel auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt (www.lfu.bayern.de) erläutert….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de