VPB-Sommerserie (2): Erste Erfahrungen mit dem neuen Bauvertragsrecht
Wer ein schlüsselfertiges Haus bauen möchte, muss wissen, was die Baufirma im Einzelnen bietet und wie viel die angebotenen Leistungen kosten. Solche Baubeschreibungen waren früher oft nur vage. Seit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts Anfang 2018 fordert der Gesetzgeber hier erheblich mehr Transparenz. “Schlüsselfertiganbieter müssen den angehenden Bauherren jetzt schon vor Vertragsschluss sehr konkrete Baubeschreibungen zur Verfügung stellen”, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). “Mit der Baubeschreibung bekommt der Verbraucher klare Angaben zu Ausführung, Umfang, Preis, eventuellen Unwägbarkeiten sowie zu den geplanten Bauzeiten. Alle diese Kriterien sind wichtig für die Entscheidung für oder gegen ein Unternehmen. Sie machen den qualitativen Vergleich verschiedener Offerten überhaupt erst möglich und sind in der Bauphase das wichtigste Instrument, um festzustellen, ob man bekommt, wofür man bezahlen soll.” (…)
Quelle und Volltext: vpb.de