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Deutschland: „..Immer wieder berichten Bauherren nach der Abnahme ihres Hauses davon: Unternehmen verlangen auf eine Mängelrüge hin, dass die Bauherren eine Kostenübernahme erklären, wenn sich herausstellen sollte, dass das Unternehmen selbst nicht für den Mangel verantwortlich ist. Hierzu verweist der Verband Privater Bauherren auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02.09.2010 zum Aktenzeichen VII ZR 110/09. Demnach darf der in Anspruch genommene Auftragnehmer „Maßnahmen zur Mängelbeseitigung nicht davon abhängig machen, dass die Auftraggeber eine Erklärung abgeben, wonach sie die Kosten der Untersuchung und weiterer Maßnahmen für den Fall übernehmen, dass der Auftragnehmer nicht für den Mangel verantwortlich ist.“..“
Quelle und Volltext: ibr-online.de