München: „….Das VG München hat entschieden, dass der Deutsche Alpenverein (DAV) weiterhin das Salettl am Watzmannhaus nicht erweitern darf.
Das Watzmannhaus liegt auf 1.900 Metern Höhe im Vogelschutz-Gebiet und Flora-Fauna-Habitat des „Nationalparks Berchtesgaden“. Das Landratsamt Berchtesgadener Land erteilte dem DAV bereits im Februar 2016 eine Baugenehmigung für den Abriss des alten und den Neubau eines auf ca. 70 m² vergrößerten Salettls. Das Gericht hatte dieses Vorhaben mit Entscheidung vom 30.08.2018 aus formalen Gründen vorläufig gestoppt, da sich das Landratsamt nicht mit einer Befreiung von naturschutzrechtlichen Vorgaben befasst hatte.
Aufgrund einer geänderten Baugenehmigung sollte der Neubau des Salettl im Vergleich zum alten Salettl zwar weiterhin vergrößert werden, jedoch nur noch um ca. 27 m² auf insgesamt ca. 52 m². Dadurch sollen mehr Gäste gleichzeitig bewirtet werden können….“
Quelle und Volltext: juris.de