BGB §§ 1094, 2113; GBO §§ 19, 22
Zur Löschung eines im Grundbuch für einen Vorerben eingetragenen vererblichen Vorkaufsrechts genügt neben seiner Bewilligung die des derzeit einzigen Nacherben nicht, wenn laut testamentarischer Anordnung die leiblichen Abkömmlinge des Vorerben zu Nacherben bestimmt sind und künftige leibliche Abkömmlinge nicht auszuschließen sind. *)
OLG München, Beschluss vom 26.02.2019 – 34 Wx 168/18 (…)
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