Das Abdichten erdberührter Bauteile im Bestand wird nicht selten nach einer Art 08/15 Methode durchgeführt. Man gräbt die Kellerwände aus, schmiert fleißig Bitumendickbeschichtung an die Außenwände, vielleicht kommt auch noch eine Perimeterdämmung dazu und ab und an sieht man auch eine mehr oder weniger sauber verlegte Noppenfolie später aus dem Erdreich blinzeln. Manche Bauherren lassen sich auch gerne mal, dem Spareifer folgend, zu noch viel weniger überreden.
À la mode de:
„Warum einen trockenen Keller? Reicht doch schon wenn das Erdgeschoß trocken ist.“
Also wird das günstigste aller Verfahren, eine drucklose Flüssiginjektage, gewählt, welche dann einzig dazu dienen soll nach oben hin Trockenheit zu erreichen. An eine mögliche Schädigung der Bausubstanz durch dauerhaft feuchte Kellerwände, denkt man da erst mal so gar nicht.
Aber natürlich gehört zu einer effizienten Sanierung weit aus mehr, als nur mal eben ein wenig zu schmieren oder irgendwelche „Fläschchen“ in vorgebohrte Löcher zu hängen.
Zunächst muss festgestellt werden, dass für eine nachträgliche Abdichtung der erdberührten Bereiche generell eine Ursachen- und Bauteiluntersuchung vorgenommen und zur Ausführung selbst eine saubere Planung erstellt werden muss.
Bestandteile einer solchen Planung sind:
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Voruntersuchung/Ursachenanalyse
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Festlegung der Abdichtungsziele
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Darstellung der Abdichtungsmaßnahmen
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Ausweisung des Restrisikos
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Zeitraum bis zum Erreichen des Abdichtungserfolges
Zur Voruntersuchung, ist zunächst immer die Ursache und das Ausmaß der Feuchtigkeitsschäden zu ermitteln. Dies kann in vielen Fällen die Notwendigkeit von Kontrollöffnungen oder gleich dem Öffnen der entsprechende Schadstellen bedeuten. Allerdings muss zunächst ausgeschlossen werden, dass die Durchfeuchtungen bauphysikalische Ursachen haben, wie beispielsweise Kondensationen. Ebenso ist zu untersuchen, ob die Defekte in den haustechnischen Anlagen auf eine besondere Art der Nutzung zurück zu führen sind. Eine defekte Wasserleitung oder ein gebrochener Kanal bedeutet ja nicht, dass man gleich den gesamten Keller freilegen muss.
Für den Bauteilzustand sind zunächst diverse Kenndaten zu ermitteln, welche sich wie folgt darstellen:
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Schadensbild/Schadensform (Art, Ausmaß etc..)
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Konstruktion (Regelquerschnitt von Wand, Decke und Boden, Fundamentart, Anschlüsse, Durchdringungen etc..)
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Standsicherheit (vor und während der Bautätigkeit)
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Vorhandene Abdichtung (Lage, Art, Zustand, Mängel etc..)
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Baugrundbeschaffenheit
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Dränung (Art, Lage Vorflut etc..)
Zur Planung der Abdichtungsmaßnahmen ist die Art der Wassereinwirkung festzustellen (siehe auch DIN 18195). Hierbei wird zwischen der Bodenfeuchte (nichtstauendes Sickerwasser), nichtdrückendem Wasser und aufstauendes Sickerwasser bzw. drückendem Wasser unterschieden. Neben der Art der Wassereinwirkung sind immer auch mögliche zusätzliche Randbedingungen zu beachten, welche sich beispielsweise wie folgt darstellen können:
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kapillar aufsteigende Feuchtigkeit
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rückseitig auf die Abdichtung einwirkendes Wasser
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Tauwasser
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Einfluss bauschädlicher Salze
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baustoffschädigende Bestandteile im Wasser oder Boden
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Havarieschäden
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mechanische Belastungen
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klimatische Bedingungen
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hygrische Längenänderungen
Ein oft vernachlässigter oder unzureichend ausgeführter Schritt zur Planung der späteren nachträglichen Abdichtungsarbeiten von erdberührten Bauteilen sind die Bauwerks- und Laboruntersuchungen.
In Bezug auf die Feuchtigkeitsmessung kann man zwar durchaus über eine Widerstandmessung Anhaltspunkte für den Schaden und die Ursache sammeln, jedoch sind diese aufgrund der Beeinträchtigung durch möglicherweise beinhaltete Salze im Baustoff in aller Regel nicht sehr genau. Oft sehe ich in meiner beruflichen Praxis, dass der Messende hierbei nicht wirklich weiß wie er diese Messergebnisse beurteilen kann oder muss, geschweige denn, ein vernünftiges Messgerät zur Verfügung hat.
Ein, dem aktuellen Stand der Messtechnik entsprechendes Widerstandsmessgerät berücksichtigt die Dichte des Baustoffes, ebenso wie die Temperatur und gibt hierbei die Feuchtigkeit in einer Prozentangabe aus. Die Einschlagelektroden sind seitlich abgeschirmt, womit man tatsächlich nur die Feuchtigkeit in der entsprechenden Einschlagtiefe misst. Solche Messgeräte sind jedoch um ein mehrfacher teurer, als die handlichen Widerstandsmesser, welche es schon ab 80 Euro im Baumarkt gibt. Diese günstigen Geräte geben Digits als Ausgabewert an, welche ein Umrechnen in vielen Fällen nötig machen, wenn kein entsprechender Tabellenwert für den jeweiligen Baustoff vorliegt und genau hier trennt sich die Spreu vom Korn. Wer die Umrechnungen nicht kennt und Baustoffkennwerte (z.B. Dichte, Ausgleichsfeuchte, Temperatur) übergeht, erhält sicher einen Wert, aber eben keinen der mehr als nass und fast trocken aufzeigt.
Wie oben erwähnt, sind jedoch diese Widerstandmessungen nur eine Art Schnelltest. Günstig, in manchen Fällen durchaus ausreichend, aber eben aufgrund von Salzgehalten nicht genau und somit zum Beispiel in Schadensersatzfällen die vor Gericht ausgehandelt werden, nur selten berücksichtigt. Der Vollständigkeit wegen sei vermerkt, dass auch die Feuchtemessung über günstige Mikrowellengeräte als Schnelltest betrachtet wird, der kaum ausreichend Beweis vor Gericht mit sich bringt.
Soll eine exakte Messung der Baufeuchte erfolgen, so kommt man um eine Probenahme und ein Messen mit Hilfe eines CM-Messgerätes oder dem gravimetrischen Verfahren (Darr Methode) nicht herum (siehe z.B. WTA Richtlinie 4-11-02 „Messung der Feuchtigkeit von mineralischen Baustoffen“).
Neben dem Messen des Feuchtegehaltes der Baustoffe sind ggf. auch weitere Untersuchungen nötig, wie zum Beispiel:
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Prüfung des Durchfeuchtungsgrades
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Aufnahme des Feuchteprofils bzw. die vertikale und horizontale Verteilung der Feuchte
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Untersuchung der Salzbelastung (z.B.: Sulfate, Nitrate und Chloride)
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Bestimmung des hygroskopischen Feuchteanteils
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Bestimmung des Umgebungsklimas (Oberflächentemperatur, Lufttemperatur, relative Luftfeuchtigkeit)
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Prüfung und Bestimmung des Untergrundes (Art und Beschaffenheit, Tragfähigkeit, Verträglichkeit von Abdichtungsstoffen etc..)
Zu all diesen Punkten ist i.d.R. auch die ehemalige, die gegenwärtige und die zukünftige Nutzung des Bauwerks bei der Auswahl des Abdichtungsstoffes zu berücksichtigen. Nicht selten ist gerade die ehemalige und gegenwärtige Nutzung auch für die Laboruntersuchungen relevant, so gibt es doch einige Möglichkeiten von Altlasten, die über die gewöhnlichen Salzbelastungen, von den Regeluntersuchungen zu Sulfaten, Chloriden und Nitraten hinaus gehen (z.B. bei industriell, landwirtschaftlich oder militärisch genutzten Gebäuden). Aktuelle Verordnungen bzw. Gesetzgebung, wie zum Beispiel die Energieeinsparverordnung (EnEV), sind bei solchen Sanierplanungen selbstverständlich zu berücksichtigen. Hierbei kann es natürlich auch sein, dass aufgrund der Wirtschaftlichkeit, des Umweltschutzes oder des Denkmalschutzes, technische Zugeständnisse erforderlich werden.
Allgemein muss die Abdichtungsplanung zu einer zusammenhängenden Abdichtungsebene führen. Ziel muss immer eine wannenähnliche Ausbildung der Abdichtung sein, dazu gehört auch, dass u.U. eine Sanierung der horizontalen Dichtungsebene (Horizontalsperre) zusätzlich berücksichtigt werden muss.
Diese Zusammenfassung erfolgte in Anlehnung an die WTA Richtlinie E-4-6 Ausgabe 01.2012 (Entwurf). Für weitere Fragen zum Thema „Nachträgliches Abdichten von erdberührten Bauteilen“, Planungen, Bauübewachungen, Saniervorschläge oder Sachverständigenleistungen allgemein, treten Sie bitte einfach mit mir in Verbindung. Ich bin gerne bundesweit und auch im Ausland für Sie da.