„….Das Glasnetzwerk Flachglas MarkenKreis und Pilkington Deutschland luden im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Blickpunkt Glas“ Architekten, Fassadenplaner, Fassadenbauer und Mitarbeiter der Glasbranche ein, um über Grundlagen, Anforderungen und Lösungsansätze rund um das Thema vogelfreundliches Bauen mit Glas zu informieren.
Vorgaben zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden gewinnen zunehmend an Relevanz und die Verunsicherung auf Seiten der Architekten und Fassadenplaner, ob großzügige Glasfassaden überhaupt noch realisiert werden können und, was es zu beachten gilt, steigt. Frankfurt bot sich als Veranstaltungsort an, denn in Hessen wurde das Naturschutzgesetz verabschiedet, das Fassadengläser in seiner Größe begrenzt. So heißt es im neuen hessischen Naturschutzgesetz (HeNatG) §37 (Artenschutz bei baulichen Anlagen, Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen) Absatz 2: „Die Errichtung großflächiger, vollständig transparenter oder spiegelnder Glaskonstruktionen mit einer zusammenhängenden Glasfläche von mehr als 20 m2 ist in der Regel unzulässig….“
Quelle und Volltext: bauletter.de