„…Eine Kamera am Hauseingang soll Einbrecher abschrecken. Oder vor Vandalismus schützen. Doch bevor Eigentümergemeinschaften Kameras installieren, sollten sie sich über die Rechtslage genau erkundigen.
Wer eine Video-Anlage installierten will, darf damit nur das eigene Grundstück überwachen. Die Videoaufnahmen dürfen sich also nicht auf fremde Grundstücke, auf öffentliche Wege oder das Sondereigentum einzelner Eigentümer erstrecken. Darauf macht der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam.
Oft werden Video-Kameras am Hauseingang, in der Garage oder im Hausflur als abschreckende Maßnahme gegen Einbrecher oder Vandalismus montiert. Gehört eine Immobilie mehreren Eigentümern, kann die Eigentümergemeinschaft die bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum theoretisch mit einfacher Mehrheit beschließen….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de