Der Besitzer einer Wohnung in Forstenried dürfte einen neuen Rekord an Schikane aufgestellt haben.
Im Mietvertrag fanden sich einigermaßen merkwürdige Klauseln, auch die Hausordnung war ähnlich streng: Nur zwei Besucher auf einmal, Übernachtungen von Gästen nur nach Genehmigung und keine Partys in der Gemeinschaftsküche.
Damit der Vermieter die Einhaltung seiner Anweisungen auch überwachen konnte, ließ er im Flur eine Videokamera anbringen – das geht dem Amtsgericht eindeutig zu weit. (…)
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de