„…Die Europäische Kommission hat am 24.01.2019 an insgesamt 15 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ein Aufforderungsschreiben hinsichtlich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen verschickt. Hierbei handelt es sich um die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Gegenstand sind die Vergaberichtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/23/EU.), die von den Mitgliedstaaten bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden mussten.
Das Schreiben im Zusammenhang mit der Übereinstimmung ihrer nationalen Rechtsvorschriften mit den EU-Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (Richtlinie 2014/24/EU, Richtlinie 2014/25/EU und Richtlinie 2014/23/EU) ging an die folgenden 15 Mitgliedstaaten: Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, Italien, Malta, die Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden und das Vereinigte Königreich….“
Quelle und Volltext: Bayika.de