“…Die Gestaltung von Treppen wird vornehmlich durch das Bauordnungsrecht der Bundesländer geregelt. Eine Zusammenfassung aller baulichen Regelungen für die Treppenausbildung bietet die DGUV Information 208-005 Treppen (früher BGI/GUV-I 561) [1]. Das Bauordnungsrecht der Länder wird durch betriebsbezogene Regelungen des Arbeitsstättenrechts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergänzt. Diese Regelungen sind in den letzten Jahren verschärft worden, da Sturzunfälle, die sich auf Treppen ereignen, eine Spitzenposition im Unfallgeschehen einnehmen.
Die Sturzunfälle auf Treppen sind auf Ausrutschen, Stolpern oder Fehltreten zurückzuführen. So stürzen jedes Jahr über 600 000 Personen auf Treppen. An den Folgen eines Treppensturzes versterben laut Statistischem Bundesamt jährlich ca. 1000 Personen. Nach der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereignen sich allein im gewerblichen Bereich etwa 36 000 Treppenunfälle pro Jahr, davon etwa 800 mit bleibenden Körperschäden. Vor diesem Hintergrund stellt die Sanierung und das Belegen, aber auch der Neubau von Treppen sowohl den Planer als auch den Handwerker immer wieder vor Herausforderungen….”
Quelle und Volltext: derbausv.de