Aindling: „…Große Lücken in neuen Baugebieten sind vielen Kommunen im Wittelsbacher Land ein Dorn im Auge. Deshalb gibt es für die meisten gemeindlichen Grundstücke einen Bauzwang, das heißt eine Frist, in der gebaut werden muss. Halten sich die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nicht daran, hat die Kommune in der Regel ein Rückkaufsrecht. Ein derartiger Fall landete jetzt vor dem Landgericht Augsburg. Der Markt Aindling klagt gegen eine Frau, die seinen Angaben nach erst nach der vorgegebenen Frist mit dem Neubau begonnen hat. Ein Vergleich sieht nun vor, dass die Frau 50.000 Euro “nachzahlen” soll. Nach Ansicht der Frau ist das nicht gerecht.
Der Bauplatz der Frau, die Anfang 40 ist, ist knapp 800 Quadratmeter groß und liegt in einem der neueren Baugebiete in Aindling. Die frühere Aindlingerin, die mit ihrer Familie derzeit noch im Landkreis Augsburg wohnt, hat das Grundstück 2013 erworben. Im Kaufvertrag ist eine Frist für den Baubeginn von acht Jahren festgelegt. Die Frist für die Fertigstellung beträgt zehn Jahre….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de