Deutschland: „…Die Energiepreisbremsen treten in Kraft und in Arztpraxen entfällt die Maskenpflicht – aber das ist noch nicht alles: In Bayern gibt es auch für Immobilien mehrere Neuerungen. BR24 hat die Änderungen für März im Überblick.
Lange waren sie erwartet worden, jetzt ist es soweit: Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme treten in Kraft. Zudem gelten sie rückwirkend für Januar und Februar. Mit der Strompreisbremse sollen vor allem kleine Unternehmen und Privathaushalte finanziell entlastet werden. Das funktioniert, indem maximal 80 Prozent des Vorjahres-Verbrauchs auf 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden.
Sobald der Stromverbrauch über die 80 Prozent aus 2022 steigt, wird der volle Preis des Anbieters fällig. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dazu ermutigt werden, trotz der finanziellen Unterstützung durch den Staat ihren Stromverbrauch zu drosseln. All das wird über die Stromanbieter abgewickelt, die Kundschaft muss fürs erste nicht aktiv werden. Das Bundesumweltministerium hat dazu ein ausführliches FAQ zusammengestellt.
Ähnlich funktionieren auch die Fernwärme und die Gaspreisbremse: Letztere deckelt die ersten 80 Prozent des Gasverbrauchs (auch hier im Vergleich zu 2022) bei 12 Cent je Kilowattstunde. Fernwärme kostet dann noch 9,5 Cent je Kilowattstunde….“
Quelle und Volltext: br.de