Fehlerhafte Mängel- und Schadenbeseitigung nach Wassereintritt über offene Kernbohrungen in den Kellerwänden.
Nach zweimaligen Trocknungsversuchen des Bauträgers und so einigen Ungereimtheiten doch mal selbst eine Bauteilöffnung vollzogen und siehe da…. patschnasse Dämmung in der Installationsebene….
Haben Sie auch Probleme bei der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer?
Dann rufen Sie doch einfach an: Tel.: 0821 – 60 85 65 40. Als neutrales und unabhängiges Sachverständigenbüro mit über 18 Jahren Sachverständigenerfahrung für Bauschäden und Baumängel helfen wir Ihnen bundesweit.