Deutschland: „..Ein Balkon bietet die perfekte Möglichkeit, sich eine eigene grüne Oase zu schaffen. Doch Vorsicht: Bei der Auswahl der Pflanzen gibt es einiges zu beachten. Rechtliche Einschränkungen können den Traum von üppigem Balkongrün schnell einschränken.
Bevor Sie in das nächste Gartencenter stürmen und Ihre Lieblingspflanzen für den Balkon kaufen, sollten Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Denn nicht jede Pflanze, die auf den ersten Blick das Zeug zum grünen Star auf Ihrem Balkon hat, darf dort auch wachsen.
Besonders problematisch sind Pflanzen, die die Architektur des Hauses beeinträchtigen können. So ist beispielsweise ein Bergahorn, der sich über viele Jahre zu einem stattlichen Baum entwickelt, nach einem Urteil des Landgerichts München nicht zulässig.
Ebenso können Rankpflanzen wie Efeu oder Wilder Wein, die häufig bei romantischen Cottages zu finden sind, zum Ärgernis werden, wenn sie in die Fassade eindringen und diese beschädigen….“
Quelle und Volltext: focus.de