Wer nicht streut, muss bezahlen
Eine 54-jährige Radfahrerin hat vor dem Amtsgericht München eine Firma für Räum- und Streudienste zur Zahlung von Schmerzensgeld verklagt. Sie war auf einer vereisten Fläche ausgerutscht und hatte sich dabei folgenschwer verletzt. Vor Gericht bekam sie recht: Das Unternehmen muss der Frau 3000 Euro bezahlen. (…)
Quelle und Volltext: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/glatteis-streudienst-schmerzensgeld-klage-1.4287326
Siehe auch: “Nicht gestreut trotz vorhandener Glätte: Volle Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen” https://www.juris.de/jportal/portal/t/hsr/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190100043&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp