Nach dem Auszug kam es zum Streit zwischen Vermietern und Mietern über Schäden am Laminat-Fußboden der Wohnung. Während der Vermieter vermutete, die Schäden seien durch zu feuchtes Wischen entstanden, wiesen die Mieter diesen Vorwurf zurück. Durch eine Mikroskopie konnte die tatsächliche Schadensursache festgestellt werden.
Im Rahmen eines Mieterwechsels bemängelt der Vermieter Schäden am Laminatfußboden. Der Vorwurf lautet, die Mieter hätten durch unsachgemäße Reinigung (zu feuchtes Wischen) Schäden verursacht. Die Kanten des Laminats seien dadurch aufgequollen, der Fußboden in der gesamten Wohnung müsse neu verlegt werden. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens sollte der Sachverhalt geklärt werden.
Die betroffene Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines nicht unterkellerten Zweifamilienhauses. Der Laminatfußboden befindet sich also auf einer unmittelbar an das Erdreich angrenzenden Bodenplatte.
Quelle und Volltext: bausv.online