Förderanträge können aktuell gestellt werden
„…Der Tanz um den Haushalt: So manchem dürfte die Hängepartie um den Haushalt 2025 bekannt vorkommen, denn schon 2024 gab es lange Diskussionen und Antragsstopps in vielen Förderprogrammen. Für 2025 wurde allerdings rechtzeitig geklärt, wie die vorläufige Haushaltsführung ablaufen soll. So können auch die meisten Förderprogramme 2025 erst einmal unverändert weiterlaufen.
Ende März hat das Bundesfinanzministerium dafür gesorgt, dass die aktuelle Förderung auch weiterhin verfügbar ist. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hätte sonst ein Förderstopp gedroht, die ursprünglich eingeplanten Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung hätten nur bis April gereicht. Genehmigt wurden eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1,22 Milliarden Euro für die BEG sowie bis zur Höhe von 300 Millionen Euro für die Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN)….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de