„…Die neue BEG-Förderung 2024 enthält Zuschüsse und Förderkredite. Neben den BAFA-Zuschüssen für Gebäudehülle und Anlagentechnik können auch Heizungszuschüsse bei der KfW sowie der KfW-Ergänzungskredit für alle Einzelmaßnahmen beantragt werden. Die Basisförderung für eine neue Heizung beträgt einheitlich 30 Prozent, zusätzlich sind Boni möglich. In Summe kommen maximal 70 Prozent Förderung zusammen. Wir geben einen Überblick.
Die Auszahlung der Zuschüsse bei der KfW-Heizungsförderung rückt in greifbare Nähe! Seit heute können Fachbetriebe die sogenannte “Bestätigung nach Durchführung” (BnD) erstellen. Die BnD benötigen Eigentümer, um den Prozess der Antragstellung abzuschließen. Ab dem 30.9.2024 können Eigentümer dann nach erfolgtem Heizungstausch ihre Nachweise bei der KfW einreichen. Diese werden von der KfW geprüft – das dauert voraussichtlich 2 bis 5 Wochen – und im Anschluss der Zuschuss ausgezahlt….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de