„…Blitz, Starkregen, Sturm und Hagel: Unwetterschäden machen derzeit vielen Eigentümer:innen zu schaffen. Die Schäden müssen schnell beseitigt werden, damit es keine Folgeschäden gibt – eine ziemliche finanzielle Belastung! Doch unter bestimmten Bedingungen können die Kosten steuerlich abgesetzt werden. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erklären die Experten vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).
In Bayern hat das bayerische Kabinett ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Privathaushalte können demnach für Hausrat bis zu 5.000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Waren die Schäden versicherbar, ist ein Abschlag von 50 Prozent möglich. Anträge können betroffene Haushalte bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de