„…Ganz vorne bei eben diesen Regelwerken steht nach wie vor die Energieeinsparverordnung, welche deutlich vorgibt, dass Gebäude so auszuführen sind, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sein müssen. Selbstverständlich sind zu den wärmeübertragenden Umfassungsflächen neben Fenstern auch Hauszugangstüren, wie beispielsweise Hauseingangstüren oder Terrassentüren zu zählen….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de
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