Nachweispflicht des Mieters bei unangekündigter Rückgabe der Wohnungsschlüssel
Das LG Krefeld hat entschieden, dass die Mieter bei einer unangekündigten Rückgabe der Wohnungsschlüssel nachweisen müssen, dass der Vermieter hiervon Kenntnis hat.
Die Vermieterin klagte gegen die Mieter nach erfolgreicher Kündigung des Mietvertrags auf Herausgabe und Räumung der Mietwohnung. Die Beklagten führten an, dass sie die Wohnung bereits einige Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist geräumt und die Schlüssel mit einer Bezeichnung der Wohnung und mit der Angabe ihres Namens in einem Briefkasten der Vermieterin geworfen haben. Dies wurde von der klagenden Vermieterin bestritten. Sie behauptete, einen solchen Brief nicht erhalten zu haben.
Die Beklagten hatten im Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt, dieser Antrag war vom erstinstanzlichen Amtsgericht zurückgewiesen worden, da die Rechtsverteidigung keine Aussicht auf Erfolg habe.
Das LG Krefeld hat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt. (…)
Quelle und Volltext: Juris.de