Deutschland: „…Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) des BMI und des BMVg sind neben den gesetzlichen Vorgaben eine wesentliche Grundlage für eine bundesweit einheitliche und effiziente Kontaminationsbearbeitung. Neben den fachlichen Anforderungen umfasst dies datenbankgestützte Werkzeuge für die Dokumentation und Auswertung von Daten zur Erfassung und Untersuchung von Kontaminationen mit dem Ziel der Gefährdungsabschätzung und – falls erforderlich – zur Planung und Ausführung von Sanierungen.
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Bundeswehr und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beauftragen die Bauverwaltungen des Bundes und der Länder mit der Durchführung der Maßnahmen. Die Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) unterstützt die Bundesministerien BMI und BMVg sowie die beauftragten Stellen in der Bauverwaltung bei der Durchführung der Kontaminationsbearbeitung….“
Quelle und Volltext: bundesbaublatt.de