Der Trockenausbau, das heißt der Innenausbau mit Systemen auf der Basis von Gipskartonplatten und ähnlichem. Diese Bauweise kann die Anforderungen nach wirtschaftlichen und besser funktionierenden Bauausführungen erfüllen, wenn eine sorgfältige Planung und Ausführung vollzogen wird.
Bei Gipskartonbauplatten handelt es sich um Platten aus modifiziertem Stuckgips, zum Teil mit organischen oder anorganischen Zusätzen hergestellt, welche mit einem fest haftendem Karton ummantelt sind. Die Herstellung erfolgt in der Regel auf einem 1,25 m breitem Endlosband, hierbei wird auf die gewünschte Länge zugeschnitten (ggf. auch auf bestimmte Breiten). Die Festigkeit und Elastizität der Platten beruht auf der Verbundwirkung von Gipskern und Kartonummantelung, wobei hier die Eigenschaften von der Faserrichtung des Kartons abhängig sind. Es gilt, dass parallel zur Kartonfaser Festigkeit und Elastizität größer sind als quer zur Faser.
Gipskartonplatten sind leicht zu bearbeiten, z.B. sind nageln, schrauben, sägen, schneiden, bohren oder fräsen ohne Probleme möglich. Wichtig ist hierbei natürlich, dass der Karton z.B. beim Schleifen nicht nass ist, denn dann erreicht man nicht die gewollte glatte Oberfläche sondern reißt diese eher auf.
Zur Beurteilung der Winkeltoleranzen ist DIN 18202, Tabelle 2 Zeile 1 heranzuziehen, bei der Ebenheitstoleranz Tabelle 3 Zeile 6 (Mindestanforderung) und Zeile 7 (erhöhte Anforderung). Werden nach den Ebenheitstoleranzen erhöhte Anforderungen gestellt so ist dies im Leistungsverzeichnis vertraglich besonders zu vereinbaren.
Grundsätzlich sind folgende Punkte für die Einhaltung der Maß- und Ebenheitstoleranzen in der Planung und Ausführung von Trockenbauarbeiten zu beachten:
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Trockenbauweise hergestellte Bauteile sind nur dann ohne Berücksichtigung von Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme- und Strahlenschutz ausführbar wenn NICHTS anderes beschrieben wird.
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Wie in VOB Teil C (Putz- und Stuckarbeiten) in Absatz 3 ff, ergänzend zur ATV DIN 18299 Abschnitt 3, beschrieben wird, hat der Auftragnehmer bei seiner Prüfung Bedenken insbesondere dann anzumelden, wenn z.B. größere Unebenheiten als nach DIN 18202 zulässig, vorhanden sind. Abweichungen von den vorgeschriebenen Maßen sind nur in den Grenzen der DIN 18201 bzw. 18202 zulässig. Dies gilt auch bei durch Streiflicht sichtbar werdenden Unebenheiten. Ebenso hat der Auftraggeber Bedenken anzumelden bei fehlenden Höhenbezugspunkten (je Geschoss), bei ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrunds sowie bei einer zu hohen Baufeuchte.
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Bei der Montage von Trockenbauplatten, bzw. Gipskartonbauplatten ist auf eine fluchtrechte, in der vorgegebenen Bezugsachse montierte Herstellung zu achten.
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Bewegungsfugen des Bauwerks müssen grundsätzlich auch bei Trockenbauweise an gleicher Stelle und mit gleicher Bewegungsmöglichkeit
Der Auftragnehmer hat aus Sicht der Maßtoleranzen im Hochbau darauf zu achten, ob die Trockenbauarbeiten nach DIN 18334 oder nach DIN 18350 ausgeschrieben werden. Die Ansprüche an die Vorleistungen sind nach maßlicher Sicht bei DIN 18350 höher, weil nach Abschnitt 3.1.1 der genannten Norm eine Bedenkenanmeldung bereits dann veranlasst ist, wenn größere Unebenheiten als solche nach DIN 18202 festgestellt werden. Im Gegensatz hierzu ist in DIN 18334 Abschnitt 4.1.4 geregelt, dass Auffüllungen bis zu 2 mm Dicke zur Herstellung einer ebenen Fläche als Nebenleistung gelten. Hierzu muss allerdings erwähnt werden, dass die erstgenannte Forderung ausschließlich auf die Ebenheitstoleranzen anwendbar ist, während die letztgenannte die Winkel- und Ebenheitstoleranzen gleichzeitig betreffen kann.
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Die Platten sind grundsätzlich im Verband zu verlegen
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Stöße sind zu verkleben, am Wandanschluss ist laut DIN 18350 ein Mineralfaser-Randdämmstreifen einzulegen. Beim Verlegen auf Trockenschüttung sind im Türbereich oder beim Anschluss an Massivböden die Gipskartonplatten oder Gipskarton-Verbundplatten in Schütthöhe mit einem Brett oder einer Winkelschiene zu unterfangen.
In Bezug auf die Oberflächengüte von Gipskartonwänden oder -decken werden häufig unterschiedliche, subjektive Maßstäbe angesetzt, die sich neben der Ebenheit vor allem an optischen Merkmalen wie der Kartonoberfläche und Fugenabzeichnungen orientieren. Die auffälligsten Punkte bei der Obeflächenbeschaffenheit (Ebenheit) von Gipskartonwänden oder -decken sind wohl die Fugenbereiche. Hinsichtlich der Verspachtelung von Gipskartonplatten werden hier 4 Qualitätsstufen unterschieden, die nachfolgend kurz erläutert werden:
Qualitätsstufe 1 „Grundspachtelung“
Diese dient für Oberflächen, an die keine optische bzw. dekorative Anforderungen gestellt werden. Hierbei umfasst die Verspachtelung lediglich das Füllen der Stoßfugen und das Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel. Das überstehende Spachtelmaterial ist hierbei lediglich abzustoßen und werkzeugbedingte Markierungen, Riefen und Grate sind in der Oberfläche zulässig.
Qualitätsstufe 2 „Standardspachtelung“
Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe 2 ist die sogenannte Standardspachtelung und genügt den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenspachtelungen. Hierbei ist es Ziel der Verspachtelungsfläche, den Fugenbereich durch stufenlose Übergänge der Plattenoberfläche anzupassen. Selbiges gilt für Befestigungsmittel, Innen- und Außenecken sowie Anschlüsse. Bei dieser Verspachtelungsqualität dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar bleiben, falls erforderlich sind hierbei die verspachtelten Bereiche abzuschleifen.
Qualitätsstufe 3 „Sonderverspachtelung“
Bei dieser Verspachtelungsqualität werden erhöhte Anforderungen an die fertig gespachtelte Oberfläche gestellt. Hierbei sind neben der Grund- und Standardverspachtelung hinausreichende Maßnahmen, wie ein breites Ausspachteln der Fugen sowie ein scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum Porenverschluss mit dem Spachtelmaterial, erforderlich. Auch hier sind im Bedarfsfall die gespachtelten Flächen abzuschleifen. Allerdings sind auch bei dieser Sonderverspachtelung, wie eingangs erwähnt, bei Streiflicht sichtbar werdende Abzeichnungen nicht völlig auszuschließen und nach VOB/C DIN 18350 Absatz 3.1.2 zulässig
Qualitätsstufe 4 „Durchgehende Spachtel-/Putzschicht“
Dies ist die Spachtelqualität an welche die höchsten Anforderungen an die Oberfläche gestellt sind. Hierbei wird eine Vollflächenverspachtelung oder ein Abstucken (Verputzen) der gesamten Oberfläche angewandt. Im Unterschied zur Sonderverspachtelung werden hierbei die Fugen, zusätzlich zur vorgearbeiteten Standardverspachtelung, breit ausgespachtelt und die Kartonoberfläche vollflächig mit einem dafür geeigneten Material überzogen und geglättet. Die Oberfläche die nach dieser Klassifizierung erarbeitet ist erfüllt die höchsten Anforderungen und minimiert somit die Möglichkeit von Abzeichnungen der Plattenoberfläche und Fugen. Soweit Lichteinwirkungen (z.B. Streiflicht) das Erscheinungsbild der fertigen Oberfläche beeinflussen können, werden unerwünschte Effekte (z.B. wechselnde Schattierungen, minimale örtliche Markierungen etc…) weitgehend vermieden. Jedoch lassen diese sich hier auch nicht völlig vermeiden, da Lichteinflüsse in einem weiten Bereich variieren und nicht eindeutig erfasst und bewertet werden können.
Bei den genannten Qualitätsstufen, und somit den geforderten Oberflächenqualitäten und Ebenheitsmerkmalen gerecht zu werden ist es unabdinglich, dass zwischen den einzelnen Arbeitsgängen die erforderlichen Trocknungszeiten eingehalten werden. Ebenso ist auf die Baustellenbedingungen zu achten, wie z.B. die Verarbeitungstemperaturen bei der Spachtelung (in der Regel nicht unter + 10°C), die rel. Luftfeuchte (in der Regel 40 </= r.F. </= 80%) und die Beachtung der feuchtebedingten Längenänderungen. Selbstredend ist auch dass die Lagerung der zu verarbeitenden Gipskartonplatten immer in der waagerecht liegenden auszuführen ist. Weiterhin sollten in jedem Fall folgende Punkte beachtet werden:
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Gipskartonbauplatten sind bei Lagerung, Transport und Einbau vor Durchfeuchtung und Feuchte allgemein zu schützen.
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Nach dem Einbau dürfen Gipskartonbauplatten keiner längerwährenden Durchfeuchtung ausgesetzt werden.
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Gipskartonplatten müssen hochkant getragen werden und vor dem Einbau trocken sein.
Sollte der Verarbeiter, bzw. der Auftragnehmer in der Ausschreibung Begriffe wie „malerfertig“, „streichfertig“, oder „oberflächenfertig“ etc.. vorfinden, so sollte er dies zur Berichtigung ändern lassen, da diese Leistungsbeschreibungen im Zusammenhang mit der Oberflächenbeschaffenheit ungeeignet sind. Die VOB Teil A § 9 (Beschreibung der Leistung) besagt dass die Beschreibung der Leistung eindeutig und erschöpfend zu erfolgen hat, was wiederum zu bedeutet, dass die Oberflächenbeschaffenheit nach den oben erwähnten Qualitätsmerkmalen zu erfolgen hat.
Werden bei der Beurteilung oder Abnahme der gespachtelten Oberflächen spezielle Lichtverhältnisse, z.B. Steiflicht in Form natürliches Licht oder künstlicher Beleuchtung, mit herangezogen, so ist vom Auftraggeber dafür zu sorgen, dass bereits während der Ausführung der Spachtelarbeiten vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sind. Da die Lichtverhältnisse in aller Regel nicht kontinuierlich gleich bzw. konstant sind, kann eine eindeutige Beurteilung der Trockenbauarbeiten nur für eine vor Ausführung der Spachtelarbeiten definierte Lichtsituation vorgenommen werden. Die Lichtsituation ist folgedessen vorab vertraglich zu vereinbaren.
Messkontrollen in Bezug auf die Maßtoleranzen sollten möglicht unmittelbar nach Herstellung, spätestens aber bei Übernahme des Vorgewerkes durch den jeweiligen Folgeunternehmer durchgeführt werden. Die Wahl des Prüfverfahrens ist Sache desjenigen, der die Überprüfung durchzuführen hat. Gemessen werden die Lichten Maße im Grundriss jeweils in 10 cm vom Fußboden und von der Decke sowie in der halben Raumhöhe. Prinzipiell gleich erfolgt die Messung des lichten Höhenmaßes (10 cm von den Raumecken sowie in der Raummitte). Abweichungen von der Vertikalen und Horizontalen sowie von den vorgegebenen Neigungen und Winkeln, werden nach dem in DIN 18201 Abschnitt 3.10 vorgegebenen Muster durch Festlegung von Stichmaßen ermittelt.
Vorschriften zum Trockenbau
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DIN 1168 Baugipse
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DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen
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DIN 4103 Nichttragende innere Wände- Wände aus Gips-Wandbauplatten
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DIN 14096 Brandschutz
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DIN 18163 Wandbauplatten aus Gips
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DIN 18168 Leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken; Anforderungen und Ausführungen
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DIN 18169 Deckenplatten aus Gips
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DIN 18180 Gipskartonbauplatten; Arten, Anforderungen, Prüfung – siehe auch ÖNORM B 3410
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DIN 18181 Gipskartonbauplatten im Hochbau, Grundlagen für die Verarbeitung – siehe auch ÖNORM B 3415
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DIN 18182-1 Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonbauplatten – Profile aus Stahlblech
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DIN 18182-2 Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonbauplatten – Schnellbauschrauben
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DIN 18183 Montagewände aus Gipskartonplatten; Ausführung von Metallständerwänden
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DIN 18184 Gipskarton-Verbundplatten mit Polystyrol- oder Polyurethan-Hartschaum als Dämmstoff
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DIN 18200 Überwachung von Baustoffen, Bauteilen und Bauarten
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DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
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DIN 18299 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen – Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art
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DIN 18330 VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil C – ATV – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen für Mauerarbeiten
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DIN 18334 VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil C – ATV – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen für Zimmerer- und Holzbauarbeiten
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DIN 18350 VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil C – ATV – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen für Putz- und Stuckarbeiten
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DIN EN 622 Faserplatten – Anforderungen; Deutsche Fassung EN 622:1997
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DIN EN 12859 Gips-Wandbauplatten – Begriff, Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 12859:2001
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DIN EN 13963 Materialien für das Verspachteln von Gipskartonbauplatten
Dieser Text wurde großteils im Jahr 1999/2000 geschrieben und im Weka Fachverlag publiziert. Abweichungen vom aktuellen Stand der Technik sind möglich.