Bad Tölz: „…Was ist Erbbaurecht? Es ermöglicht Häuslebauern den Bau der eigenen vier Wände, ohne dass sie das Grundstück kaufen müssen. Stattdessen zahlen sie dem Eigentümer (in dem Fall der Stadt) auf Jahrzehnte hinaus einen jährlichen Erbbauzins. Stadtrat Richard Hoch, der das Thema für die Grünen vorantreibt, erkennt in dem Modell sowohl für die Bauwerber als auch die Stadt viele Vorteile. Die Kommune bleibe langfristig im Besitz der Immobilie, sie wirke privater Bodenspekulation entgegen und generiere durch den Erbbauzins langfristige Einnahmen. Mit am wichtigsten: „So erhalten auch weniger zahlungskräftige Familien in Tölz eine Chance zum Bau eines Eigenheims.“ Für diese Familien, so rechnet Hoch an einem Fallbeispiel vor, reduziere sich die monatliche Belastung gegenüber dem Kauf monatlich um 25 bis 35 Prozent. Hoch setzt dabei den Erbbauzins mit 2,25 oder sogar nur 1,5 Prozent des Bodenwerts an. Sogar eine Staffelung hält er für denkbar, wenn Kinder oder Pflegebedürftige zur Familie zählen….“
Quelle und Volltext: merkur.de