Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem zwei Wohnungseigentümer von einem Verein verlangen, eine Teileigentumseinheit nicht weiter zum Betrieb eines Eltern-Kind-Zentrums zu nutzen. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de