München: „…Steuern fallen für Haus- und Wohnungseigentümer schon beim Erwerb der Immobilie an, dann weiter bei der Vermietung und Verwaltung und letztlich auch beim Verkauf oder bei der Vererbung. Beim Erwerb wird Grunderwerbsteuer fällig – in Bayern noch relativ moderat in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises; in anderen Bundesländern bis zu 6,5 Prozent. Nach dem Kauf ist vierteljährlich Grundsteuer an die Stadt bzw. Gemeinde zu zahlen. Die Höhe hängt auch vom Hebesatz der Gemeinde ab.
Wird die Immobilie selbst genutzt, fällt dafür keine Einkommensteuer an. Trotzdem können Eigentümer wie auch Mieter für haushaltsnahe Dienstleistungen (Kaminkehrer, Maler oder Gärtner) 20 Prozent der anteiligen Lohn- und Fahrtkosten von der jährlichen Steuerschuld in Abzug bringen – maximal aber einen Betrag von 1200 Euro….“
Quelle und Volltext: merkur.de