Wenn auf der Rechnung steht “Für ausgeführte Malerleistungen erlauben wir uns zu berechnen..” kann es an der “neu tapezierten” Wand auch so aussehen:
… man darf sich dann aber auch fragen, ob wirklich ein gelernter Maler am Werk war 😉
Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden