Ulm: „…Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund der Wohnungsnot. Derweil verbietet die Stadt Erdgeschoss-Wohnungen in der Einkaufsgasse, um den Einzelhandel zu schützen.
Um etwas gegen die Wohnungsnot in der Stadt zu unternehmen, verbietet die Stadt Ulm in Zukunft eine Zweckentfremdung von Wohnraum. Das heißt: Wohnungen dürfen nicht mehr ohne Weiteres in Ferienwohnungen, Praxen oder Büros umgewandelt werden. Und auch dem Leerstand und dem Abriss von Wohnungen wird mit der jetzt vom Bauausschuss beschlossenen Maßnahme der Kampf angesagt….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de