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Beseitigung baulicher Änderungen am Gemeinschaftseigentum kann nur Verband verlangen!
Wohnungseigentümer
Frankfurt: 1. Das Recht des Grundstückseigentümers, Störungen durch Dritte, deren Quelle sich auf dem Grundstück befindet, auf eigene Kosten selbst zu beseitigen, beruht auf der aus § 903 Satz 1 BGB folgenden Rechtsmacht; diese Norm ist keine Anspruchsgrundlage und begründet keinen – zur Ausübung des Rechts auch nicht erforderlichen – Duldungsanspruch gegen den Störer (Fortführung […]
Ansbach: Die öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde ist zulässig, wenn mehr als 20 beteiligte Nachbarn vorhanden sind. Dabei sind sowohl eine benachbarte Wohnungseigentümergemeinschaft, die hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums teilrechtsfähig ist, als auch die einzelnen Wohnungseigentümer hinsichtlich ihres Sondereigentums, über das die Wohnungseigentümergesellschaft nicht verfügen kann, als Nachbarn anzusehen. (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem zwei Wohnungseigentümer von einem Verein verlangen, eine Teileigentumseinheit nicht weiter zum Betrieb eines Eltern-Kind-Zentrums zu nutzen. (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de
Kurz vor der entscheidenden Sitzung des Klimakabinetts haben mehrere Industrieverbände ihre Forderung nach einer steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung bekräftigt. Das Motiv hinter dem gemeinsamen Appell, der WELT vorliegt: Ordnungspolitische Daumenschrauben für Wohnungseigentümer und Bauherren, wie sie der SPD vorschweben, sollen möglichst nicht Teil des Klimapakets werden. (…) Quelle und Volltext: welt.de
1. Dem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, steht kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 25.09.2015 – V ZR 246/14, Rz. 12 f., IMR 2016, 115 = […]
Hamburg: Unter Wohnungseigentümern sorgen Sanierungen oft für Streit. So auch in Hamburg: Ein Mann, der in seiner Wohnung neue Fenster auf eigene Kosten einbauen ließ, hatte geklagt. (…) Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de