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Beseitigungsanspruch bei nicht genehmigter Anbringung einer Markise
Wohnungseigentümer
Das AG München hat entschieden, dass eine Markise, die ohne den erforderlichen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft angebracht wurde, zu entfernen ist und dass eine in der Gemeinschaftsordnung unbeschränkt erlaubte Nutzungsänderung auch ein Miteinander von gewerblicher und wohnlicher Nutzung ermöglicht. Die klagende Rechtsanwältin und der beklagte Verpächter sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Klägerin ist Eigentümerin im ersten […]
Unbewohnbare Wohnung: Wohnungseigentümer muss dennoch Beitrag zahlen WEG § 14 Abs. 4, § 16 Abs. 2 Ein Wohnungseigentümer ist von der auf § 16 Abs. 2 WEG beruhenden Beitragspflicht nicht deshalb befreit, weil er die ihm gehörenden Wohneinheit nicht nutzen kann. Ihm steht – anders als einem Mieter – wegen der Unbenutzbarkeit der Wohnung kein […]
BGB §§ 276, 280; WEG §§ 10, 14 Nr. 4, §§ 21, 27 Abs. 1 Nr. 2 Wegen der vorrangigen Pflicht der Wohnungseigentümer, die nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG erforderlichen Maßnahmen zur Instandhaltung und -setzung zu beschließen, bestehen die Verwalterpflichten primär darin, Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf festzustellen und die Willensbildung der Eigentümer durch […]
Bei Sanierungsvorhaben müssen Eigentümer regelmäßig vorab informiert werden WEG § 23 Die Möglichkeit, einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gegen den Verwalter in die prozessuale Kostenentscheidung einzubeziehen, führt nicht dazu, dass dieser Anspruch dem Wohnungseigentümer endgültig aberkannt wird, wenn das Gericht von der Anwendung des § 49 Abs. 2 WEG absieht, weil es dessen Voraussetzungen nicht für gegeben […]
BGB §§ 280, 675, 823; WEG §§ 21, 26 Bei Instandsetzungsbedarf am Gemeinschaftseigentum besteht eine Verpflichtung des Verwalters, tätig zu werden, Beschlüsse der Wohnungseigentümer herbeizuführen und gefasste Sanierungsbeschlüsse auch umzusetzen. Allerdings bedarf es für die Umsetzung gefasster Sanierungsbeschlüsse auch der Sicherstellung, dass die notwendigen finanziellen Mittel hierfür vorhanden sind. Sofern aufgrund schuldhafter Untätigkeit des Verwalters […]
Überwegerecht – Kostenlast nicht einheitlich geregelt: Wer muss zahlen? BGB §§ 742, 748, 1020 Satz 2; WEG §§ 23, 46 Schuldrechtliche Vereinbarungen, die neben dem dinglichen Recht selbstständig oder als Teil des Grundgeschäfts getroffen werden – wie beispielsweise die Übernahme einer Unterhaltungspflicht des Berechtigten -, wirken grundsätzlich nur zwischen den Vertragsparteien. Sie sind nicht eintragungsfähig […]