Deutschland: „…So heiß der Sommer von den meisten Menschen erwartet wird, so sehr bringt er gelegentlich auch zusätzliche Streitpunkte im Immobilienrecht mit sich. Ein Überblick über aktuelle Gerichtsurteile.
Poolbesitzer fürchten unter anderem eines: dass ihnen ständig Blätter, Früchte, Laub und Äste ins Wasser geweht werden. Ein Betroffener forderte deswegen von seinem Nachbarn eine Kostenbeteiligung für den erhöhten Reinigungsbedarf. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 19 U 67/23) verweigerte dies mit der Begründung, der Pool sei ohne Einhaltung des Grenzabstandes in der Nähe von zwei bereits vor 90 Jahren gepflanzten Eichen errichtet worden.
Quelle und Volltext: haustec.de