„…Die geplante Reform der Gefahrstoffverordnung wirft viele Fragen auf, insbesondere für Immobilienbesitzer. Sebastian Hell, Experte für Immobilien, klärt auf, wie Eigentümer sicherstellen können, dass sie die Vorschriften einhalten, welche finanziellen Auswirkungen die neuen Regeln haben und wie diese den Immobilienmarkt langfristig beeinflussen könnten.
Das Arbeitsministerium von Hubertus Heil plant eine Reform der Gefahrstoffverordnung, welche auch Immobilieneigentümer betrifft. Gebäude, die vor dem Jahr 1993 gebaut wurden, werden unter Generalverdacht gestellt, Asbest zu enthalten. Der Grund: Obwohl die Gefahr von Asbest seit den Siebzigern bekannt war, trat ein umfangreiches Verbot erst ab 1993 in Kraft. Dies bedeutet, dass bei Sanierungen oder Arbeiten an diesen Gebäuden entweder spezielle Ausrüstung und Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit Asbest erforderlich sind oder ein Bausachverständiger beauftragt werden muss, um das Fehlen von Asbest zu bestätigen….“
Quelle und Volltext: focus.de