Anerkannte Bausachverständige und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region Tel.: 0821 - 60 85 65 40
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und einem kompetenten Fachteam
Wer lügt, verliert!
Versicherungsfall
1. Zum Nachweis des Versicherungsfalls in der Rohrbruch- und Leitungswasserversicherung. 2. Macht der Versicherungsnehmer auf ihm gestellte Fragen zum Zeitpunkt des (behaupteten) Versicherungsfalls und seiner Entdeckung bewusst unrichtige Angaben, die ersichtlich darauf abzielen, die verspätete Anzeige des Versicherungsfalls zu verbergen und infolgedessen befürchteten Schwierigkeiten bei der Regulierung zu entgehen, kann dies als arglistige, zur vollständigen […]
Vielleicht können wir Ihren Fall zum Versicherungsfall machen und mit einem ausführlichen und neutralen Gutachten den Schadensersatz erreichen, den Sie auch tatsächlich benötigen. In solchen Fällen arbeite ich als Bausachverständiger natürlich auch bundesweit mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen, die nach meiner baufachlichen Begutachtung/Beurteilung genau wissen, wo sie den juristischen Hebel ansetzen müssen, um für Sie Erfolg […]
BGB § 280 Abs. 1 Satz 2; VVG § 78 Abs. 2 Satz 1, § 86 Abs. 1 Satz 1 Dem Gebäudeversicherer steht bei Eintritt des Versicherungsfalls gegen den Haftpflichtversicherer eines Mieters analog § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG ein Ausgleichsanspruch insoweit zu, als auch der Haftpflichtversicherer für den entstandenen Schaden an sich eintrittspflichtig […]