„…Die reformierte Grundsteuer könnte verfassungswidrig sein. Ein Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zeigt ernste Zweifel an der Bewertung der Bodenrichtwerte. Musterklagen sollen die Grundsteuerreform nun bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen. Die Folgen für Eigentümer wären laut Bund der Steuerzahler weitreichend.
Die Richter am Finanzgericht Rheinland-Pfalz haben Bedenken gegen die Grundsteuerreform. Zwei Grundsteuerbescheide dürfen nicht vollzogen werden. Das Gericht gab Ende September zwei Anträgen im Eilverfahren Recht und äußerte „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Bescheide und der „Verfassungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Bewertungsregeln…“
Quelle und Volltext: focus.de