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Per E-Mail geschlossener Architektenvertrag kann widerrufen werden!
Verbraucher
1. Bei einem per E-Mail geschlossen Architektenvertrag handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, wenn die Parteien für den Vertragsschluss ausschließlich per Fernkommunikationsmittel kommuniziert haben. 2. Ein Verbraucher hat ein Widerrufsrecht, wenn er einen Fernabsatzvertrag geschlossen hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. 3. Der Verbraucher ist nach einem erklärten Widerruf nicht zur Zahlung von Architektenhonorar oder […]
„…Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vollständig neu aufzusetzen. Der Großteil greift bereits Bekanntes auf, manches jedoch ist neu und alle Aussagen finden sich in anderen Paragraphen als bisher. Die TrinkwV regelt Sicherung und Überwachung der Trinkwassergüte vom Erfassungsgebiet des Trinkwassers durch den Wasserversorger […]
1. Erklärt der Auftraggeber eines Verbraucherbauvertrags den Widerruf, schuldet er dem Unternehmer Wertersatz, wenn die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen ihrer Natur nach ausgeschlossen ist. 2. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist die vereinbarte Vergütung zugrunde zu legen. 3. Die Berechnung der Höhe des Wertersatzes richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie die […]
1. Eine Klausel in einem Bauvertrag, die vorsieht, dass die Ausführungszeit 12 Monate beträgt und vier Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung, spätestens vier Wochen nach Abruf der Leistung durch den Bauherrn beginnt, beinhaltet keine den Anforderungen des § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügende Leistungszeitbestimmung. 2. Eine Klausel, wonach der Verzugszins zu Lasten des […]
Deutschland: „…Der Bundestag hat am 8.9.2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Gesetz markiert den Startschuss für die Umstellung aufs Heizen mit erneuerbaren Energien. Es leitet eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein, indem es auf mehr Fernwärme und effizientere, sparsamere und klimafreundlichere Heiztechnologien setzt. Verbraucher, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk haben mit den […]
„…Ein Vertragsschluss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb von Geschäftsräumen i. S. des § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn der Verbraucher ein vom Unternehmer am Vortag unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt….“ Quelle und Volltext: ibr-online.de