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Holzmann-Bauberatung

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Bauen ohne ausreichend Stellplätze wird in Aichach teuer

Stellplätze

Aichach: „…Aichachs Bauausschuss schlägt 12.000 Euro Ablöse für fehlende Stellplätze vor. Das hat vor allem Konsequenzen für Mehrfamilienhäuser und größere Wohnprojekte.

Wer in Aichach einen Bauantrag stellt, der muss insbesondere beim Bau von Mehrfamilienhäusern künftig mehr Stellplätze nachweisen. Wer das auf seinem Grundstück nicht kann, der braucht dazu erstens die Zustimmung des Bauausschusses und zweitens muss er deutlich tiefer die Tasche greifen. Der Ausschuss hat dem Stadtrat jetzt mit hauchdünner Mehrheit empfohlen, die Ablöse für einen Stellplatz deutlich zu erhöhen. Die endgültige Entscheidung über Ablöse und die gesamte neue Stellplatzsatzung trifft der Stadtrat….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Holzheim: „…Der Gemeinderat Holzheim entscheidet über zwei Bauanträge. Warum er ein Vorhaben durchwinkt und das andere ablehnt.

Zwei Vollgeschosse statt wie im Bebauungsplan vorgegeben eineinhalb und eine deutlich geringere Dachneigung dazu: Wäre es dabei geblieben, hätte der Gemeinderat dem Bauantrag wohl stattgegeben. Dass aber zwei der laut geltender Satzung vorgeschriebenen vier Stellplätze nur anzufahren wären, wenn der geplante Carport nicht durch ein Fahrzeug belegt sein sollte, war für das Gremium indes ein erster Grund für die Ablehnung des Vorhabens….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Aschheim: „…Mit dem „Campus Park“ bekommt das Gewerbegebiet Dornach einen neuen Leuchtturm: Direkt neben dem S-Bahnhof entstehen Tausende Arbeitsplätze in modernen Bürogebäuden. Der erste Bauabschnitt mit der Errichtung des Parkhauses bekam im Bauausschuss nach wieder einmal kontroversen Diskussionen eine knappe Mehrheit.

Der Projektentwickler, das Düsseldorfer Unternehmen „Development Partner“, hatte für den „Campus Park München“ den entsprechenden Bauantrag eingereicht, der ein Parkhaus mit drei Etagen in der Tiefgarage und acht Geschossen oberirdisch vorsieht. Mindestens 1150 Stellplätze musste die Firma für die fünf Bürogebäude nachweisen. Diesen Anforderungen kommt sie nach, ja übertrifft sie mit 1525 Stellplätzen sogar: im Parkhaus finden 803 Autos Platz, in der Tiefgarage noch einmal 712 und zehn Parkplätze werden oberirdisch situiert….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Oberschweinbach: „…13 Wohneinheiten wollte ein Bauwerber auf einem Grundstück an der Hauptstraße in Oberschweinbach errichten.

600 Quadratmeter Grünfläche waren geplant und 26 Stellplätze. Doch auf Wunsch des Landratsamts musste er umplanen. Die neuen Pläne wurden nun dem Gemeinderat im Form einer Bauvoranfrage präsentiert.

Die letzten Planungen, die aus dem Juli 2020 stammten, waren damals vom Gemeinderat knapp abgesegnet worden. Beim Landratsamt allerdings waren sie durchgefallen. Begründung: Das Bauvorhaben füge sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch das Maß der baulichen Nutzung und die Versieglung waren von der Kreisbehörde moniert worden….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Höhenkirchen-Siegertsbrunn: „…Nun gibt es verstärkt Bestrebungen, in der Siedlung zu bauen. Der Eigentümer eines Grundstücks am Banater Weg etwa hat auf seinem Anwesen den Neubau von sieben Reihenhäusern und einer Tiefgarage mit 15 unterirdischen sowie drei oberirdischen Stellplätzen beantragt. Wie die Bauverwaltung in der Sitzung hinwies, gibt es für das Grundstück bereits einen genehmigten Vorbescheid über die Errichtung von zwei Doppelhaushälften aus dem Jahr 2017. Obwohl die Siedlung aufgrund ihrer exponierten Lage keinerlei räumliche Verbindung zu den restlichen Ortsteilen hat, hat das Landratsamt das Baugebiet 2017 als Innenbereich festgelegt….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Poing: „…Das alte Gebäude an der Neufarner Straße 10 (an der Einfahrt zum Lagerhaus Festl & Kinshofer) soll abgerissen und durch ein neues Wohnhaus ersetzt werden. Der entsprechende Bauantrag ist jetzt beim Landratsamt Ebersberg und bei der Gemeinde Poing eingegangen. Der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung diese Woche dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auch den im Antrag beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan. Darin inbegriffen ist beispielsweise ein Spielplatz, der auf dem Areal angelegt werden soll.

Der Antragsteller plant ein Gebäude mit zwei Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss sowie insgesamt zehn Wohnungen im ersten und zweiten Obergeschoss sowie im Dachgeschoss. Im nördlichen Bereich ist die Zufahrt zur Tiefgarage geplant, die 17 Stellplätze vorsieht. Hinzu kommen acht oberirdische Stellplätze sowie 30 überdachte Fahrradabstellplätze….“

Quelle und Volltext: merkur.de

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