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Holzmann-Bauberatung

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Bauordnung bringt neue Regeln für Gmund

Stellplätze

Gmund: „…Es geht unter anderem um Stellplätze, Einfriedungen und Dachausbauten: Die geänderte Bayerische Bauordnung, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist, hat auch Auswirkungen auf Gmund. Der Gemeinderat hat sich damit befasst.

Das erste und zweite Modernisierungsgesetz, das die Bayerische Bauordnung betrifft, vom Landtag beschlossen wurde und zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist, hat auch Auswirkungen auf Verordnungen und Satzungen in der Gemeinde Gmund. „Der Paragrafen-Dschungel soll gelichtet werden, und jetzt fangen sie bei uns in den Kommunen an…“

Quelle und Volltext: merkur.de

Neuburg „…In der Neuburger Adolf-Kolping-Straße sollen neue Wohnungen entstehen. Das bestehende Gebäude soll dafür abgerissen werden.

In Neuburg soll ein neues Mehrfamilienhaus entstehen. Hierzu soll das bestehende Gebäude in der Adolf-Kolping-Straße B 291 abgerissen und das dortige Grundstück neu bebaut werden. Laut Bauvoranfrage ist ein Mehrfamilienhaus mit zwei Geschossen plus Dachgeschoss geplant, wodurch acht Wohnungen entstehen sollen, ebenso wie acht Stellplätze. Der Bauausschuss stimmte der Anfrage in seiner jüngsten Sitzung geschlossen zu….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Augsburg: „…Schon seit einigen Monaten werden auf einem Grundstück an der WWK-Arena nördlich des ersten Trainingsplatzes Erdarbeiten vorgenommen. Bis dahin hatte der FC Augsburg an Spieltagen das Areal als Medien- und Mitarbeiterparkplatz für rund 200 Fahrzeuge genützt. Doch nicht der Bundesligist hat die Bagger losgeschickt, um seine Parkplatzsituation weiter zu verbessern, sondern sein Nachbar, die Premium Aerotec. Der Geschäftsbereich des Flugzeugherstellers Airbus GmbH hat direkt neben der Arena sein Werk 1 und errichtet für seine Mitarbeiter ein neues Parkhaus mit mehreren Hundert Stellplätzen….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

„…Weniger Stellplätze, weniger Baukosten: Bayern will mit einer neuen Bauordnung auch die Stellplatzpflicht überdenken. Auf die Mieten könnte sich das dämpfend auswirken. Viele BR-Nutzer befürchten aber, dass dann noch mehr Autos auf der Straße parken.

Wie viele Stellplätze braucht es für Neubauten? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Staatsregierung, die im Rahmen einer neuen Bauordnung die Stellplatz-Pflicht anpassen will. Sie stellt sich auch in vielen Orten Bayerns. Etwa in Puschendorf, einer Gemeinde mit gut 2.000 Bewohnerinnen im mittelfränkischen Landkreis Fürth. Ein Anrufer in der Bayern2-Sendung “Tagesgespräch” erzählt, dass dort ein Neubau mit 24 kleineren Wohneinheiten für ältere Bewohner entstehen soll. Die Gemeinde mache zur Auflage, dass 48 Stellplätze sowie eine Tiefgarage gebaut werden müssen. “Das heißt, ein Appartement wird etwa 60.000 Euro teurer”, sagt der Anrufer aus Puschendorf. Und das, obwohl es im unmittelbaren Umfeld mindestens 150 Parkplätze gibt. “Wenn ich überlege, da zieht ‘ne Oma in ein 30-Quadratmeter-Appartement ein, die hat sicher keine zwei Autos….”

Quelle und Volltext: br.de

Günzburg: „…Im neuen Quartier zwischen Günzburger Bahnhof und Donau werden nicht nur Wohnungen gebaut. Auch ein Hotel, ein Parkhaus und eine Kindertagesstätte sind geplant.

Zwischen Bahnhof und Donau entsteht in Günzburg ein neues Quartier. Nicht nur Wohnungen werden dort gebaut, sondern auch eine Kindertagesstätte, ein Hotel und ein Parkhaus. Noch in einer relativ frühen Planungsphase sind Hotel und Parkhaus im Bereich der ehemaligen Tierzuchthalle. In der jüngsten Stadtratssitzung wurde über die Höhe der Gebäude und ihr Volumen diskutiert.

Das Parkhaus mit circa 430 Stellplätzen, die sich auf sechs Parkebenen verteilen, wird eine Gebäudehöhe von rund 20 Metern haben. Geplant sind private Stellflächen sowie Park-and-Ride-Parkplätze, im Erdgeschoss sollen Gewerbeflächen entstehen. Das Parkhausgebäude wird parallel zu den Bahnschienen gebaut und ermöglicht somit Schallschutz für die umliegende Wohnbebauung im Quartier „Günz-Donaupark“. Im Osten des Parkhauses ist ein Hotelturm mit einem dreieckigen Grundriss geplant und einer für Günzburg doch sehr markanten Gebäudehöhe von rund 40 Metern…“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

1. Bei den landesbauordnungsrechtlichen Vorschriften über die Stellplatzpflicht handelt es sich um eine zulässige Bestimmung über Inhalt und Schranken des Eigentums.

2. Mit der Stellplatzpflicht knüpft das Landesrecht im nichtbodenrechtlichen Bereich zusätzliche Voraussetzungen an die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens steht von vornherein unter dem Vorbehalt, dass auch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Landesrechts eingehalten sind.

3. Bundesrecht verpflichtet weder den Landesgesetzgeber noch die Gemeinde, bei einem bauplanungsrechtlich zulässigen Vorhaben für die Erfüllung solcher weiterer Voraussetzungen – etwa durch die Möglichkeit einer Stellplatzablöse – Sorge zu tragen.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

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