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Holzmann-Bauberatung

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Beliebt, aber bald verboten? Das Ende des Einfamilienhauses

Standard

Hamburg: „…Die liebste Wohnform der Deutschen ist das Einfamilienhaus. Und dennoch darf in Hamburg-Nord seit knapp einem Jahr keines mehr gebaut werden. Diese Regel könnte bundesweit zum Standard werden. Erst in Ballungszentren, dann auf dem Land. Das sind die Gründe.

Bei seinem Amtsantritt im Februar 2020 erklärte der Grünen-Politiker Michael Werner-Boelz, Leiter des Bezirks Hamburg-Nord, kein neues Einfamilienhaus mehr in seinem Bezirk zulassen zu wollen. Die Aufregung war groß, bundesweit. Ein Eigenheimverbot? Unerhört.

Was Werner-Boelz in Hamburg-Nord macht, könnte bundesweit zum Standard in der Stadtplanung werden. Zunächst in Ballungszentren, irgendwann aber auch in ländlichen Regionen. In kleinen Schritten wird das Einfamilienhaus zum umweltpolitischen Problemfall erklärt….“

Quelle und Volltext: welt.de

BGB §§ 133, 157, 633; VOB/B § 13 Abs. 1

1. Die Leistung des Auftragnehmers ist mangelfrei, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
2. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, ist die Leistung frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.
3. Anhaltspunkte für den mit der Leistung zu erreichenden Standard können sich auch aus dem vereinbarten Preis ergeben. Zahlt der Auftraggeber erheblich mehr als den verkehrsüblichen Preis, kann er auch eine hochwertige, die Anforderungen technischer Mindestnormen übertreffende Leistung erwarten.

LG Potsdam, Urteil vom 01.06.2018 – 6 O 422/16

(…)

Quelle und Volltext: https://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?zg=0&HTTP_DocType=Urteil&Gericht=LG+Potsdam&Aktenzeichen=6+O+422%2F16&Urteilsdatum=2018-06-01&Nr=138335

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