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Holzmann-Bauberatung

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Sozial und nachhaltig: Wohnhaus für Gemeindemitarbeiter soll Ende 2023 bezugsfertig sein

Standard

Oberschleißheim: „…Mit dem Wohnhaus am Frauenfeld beschreitet Oberschleißheim neue Wege. Das dreistöckige Gebäude ist für Gemeindemitarbeiter und Beschäftigte karitativer Einrichtungen reserviert. Bauherr ist die Gemeinde selbst – und die setzt auf Holz. Nach dem Spatenstich im April soll das als sozialer Wohnbau konzipierte Projekt Ende 2023 fertiggestellt sein.

Auf Parterre und drei darüber liegende Stockwerke verteilen sich dann elf unterschiedlich große Wohnungen. Der von oben bis unten nachhaltig konzipierte Holz-Bau entspricht den Standards eines Passivhauses….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Babenhausen: „…Ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 ist modernisiert worden. Damit gibt es für die noch freien Grundstücke dort mehr Gestaltungsspielraum.

Um Bauwerbern in Babenhausen zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen, wird der Bereich der bisher unbebauten Grundstücke im „Baugebiet Nord“ im Umgriff der Paul-Keller-Straße (östlicher Abschnitt) und westlich der Ludwig-Ganghofer-Straße geändert. Der aus dem Jahr 1965 stammende rechtsgültige Bebauungsplan soll mit seinen überwiegend veralteten Festsetzungen auf einen zeitgemäßen Standard gebracht werden, informierte Planer Wilhelm Daurer den Marktrat.

Ziel der Maßnahme ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Nutzung und Bebauung von bereits erschlossenen, innerörtlichen Flächen vorrangig zu Wohnzwecken zu schaffen und im Falle von Bauanträgen planinhaltliche Befreiungen möglichst zu vermeiden, sagte der Architekt….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Angaben in Informationsblatt sind vereinbarte Beschaffenheit!

„…1. Die Werkleistung ist mangelhaft, wenn die erbrachte Werkleistung (Ist-Beschaffenheit) nicht der vereinbarten Beschaffenheit (Soll-Beschaffenheit) entspricht.

2. Die Beschaffenheitsvereinbarung ergibt sind aus dem Vertrag oder den vorvertraglichen Unterlagen, wie etwa einem Verkaufsprospekt oder einer Leistungsbeschreibungen mit der zum Ausdruck kommenden Qualität und Standard.

3. Stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Vertragsschluss ein Informationsblatt zur Verfügung, in dem genaue und spezifische Angaben (hier: zum Wärmeverlust einer Fernwärmeversorgungsanlage) gemacht werden, sind diese Angaben Teil der vereinbarten Beschaffenheit….“

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Ottobrunn: „…Um den Baukörper in der Gartenstraße herum liegt noch der Schotter. Die Wohnungen werden ab 1. Juli bezogen. Beim Zwillingsbau an der Hochackerstraße muss mit der Fertigstellung noch etwas länger gewartet werden.

Mit dem Prädikat „Klein aber oho“ wollte der neue Geschäftsführer der Baugesellschaft München-Land, Karl Scheinhardt, das Haus nach der Ottobrunner Ortsmitte versehen. Mit dreimal Dreizimmer- und dreimal Vierzimmerwohnungen sei es bei rund 570 Quadratmetern Wohnfläche nicht besonders groß. Aber innen wie außen ein echtes Schmuckstück, das über die allgemeinen Standards teilweise deutlich hinausgehe: „Wenn Sie den Parkettboden sehen….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Deutschland: „…Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, hat der Bund bis zum Jahresende für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) insgesamt 9,5 Milliarden Euro bewilligt. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. 

Auch die Förderung von energieeffizienten Neubauten soll bald wieder aufgenommen werden, allerdings zeitlich begrenzt und beschränkt auf den strengen Effizienzhaus 40-Standard. Die Neugestaltung der EH40-Neubauförderung werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium….“

Quelle und Volltext: bi-medien.de

Deutschland: „…Wer nicht schon in wenigen Jahren ein „Auslaufmodell“ haben will, sollte schon jetzt beim Bauen auf höhere Standards setzen. Wie sich die Kosten in Zaum halten lassen.

Die alte Bundesregierung hatte im Herbst beschlossen, im Neubaubereich die bis dato häufig in Anspruch genommene Förderung für ein Effizienzhaus 55 auslaufen zu lassen – und zwar schon sehr bald. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nimmt noch bis Ende Januar 2022 Anträge für Förderkredite samt Tilgungs- oder Investitionszuschüsse an. Danach gibt es vom Staat nur mehr Geld für den Bau eines neuen Hauses, das mindestens den anspruchsvolleren Energiestandard Effizienzhaus 40 erfüllt….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

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