„…Trotz aller Kritik aus der Bauwirtschaft ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Dabei sieht die Novelle wesentliche Änderungen und ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Arbeiten mit krebserregenden Stoffen vor. Ein Ampel-Modell bewertet Risiken und legt Schutzmaßnahmen fest. Besonders für Abbruch- und Sanierungsarbeiten ergeben sich dadurch neue Anforderungen und Chancen im Umgang mit Asbest. Denn Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen wie Putz, Spachtelmassen und Fliesenkleber mit geringen oder mittleren Risiken werden so legalisiert.
Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen, so auch Asbest. Trotz aller Proteste aus der Bauwirtschaft ist am 5. Dezember die Novelle dieser Verordnung in Kraft getreten. Denn besonders bei Arbeiten mit Asbest im Baubestand gibt es erhebliche Änderungen. Tätigkeiten mit dem gesundheitsgefährlichen Stoff sind in Deutschland seit dem Jahr 1993 verboten. Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gab es in der alten Gefahrstoffverordnung Ausnahmeregelungen. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen waren bisher nicht geregelt. Dazu gehören Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber. Die neue Verordnung schafft nun Klarheit….“
Quelle und Volltext: meistertipp.de