• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Einwendungen gegen Gerichtsgutachten können in zweiter Instanz nachgeholt werden!

Richter

BGH, Urteil vom 10.04.2025 – III ZR 431/23

1. Der Tatrichter muss nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob bei der Schadensschätzung nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre.

2. Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten können auch in zweiter Instanz unter Bezugnahme auf ein Privatgutachten erhoben werden, wenn die Partei in erster Instanz nicht verpflichtet war, solche Einwendungen vorzubringen.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Objektivität, Neutralität, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit

„…Sachverständige haben einen erheblichen Einfluss auf den Ausgang von gerichtlichen Verfahren. Oft steht und fällt die Entscheidung mit ihrem Gutachten. Daher sind nicht nur hohe Anforderungen an ihre besondere Sachkunde zu stellen, sondern mindestens ebenso an die persönliche Integrität. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige muss allen Verfahrensbeteiligten neutral und unvoreingenommen begegnen. Zweifel an seiner Unparteilichkeit gehen stets zu seinen Lasten; der Richter muss einem berechtigten Ablehnungsgesuch der (angeblich) beeinträchtigten Partei stattgeben.

Nach § 406 ZPO kann ein Sachverständiger aus denselben Gründen abgelehnt werden wie ein Richter, also entspr. § 42 ZPO auch wegen Besorgnis der Befangenheit. Es muss ein Grund vorliegen, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Diese Grundsätze gelten auch bei Privatauftrag. Doch wann liegen Gründe vor, die zur Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen führen…“

Quelle und Volltext: der bausv.de

Hohenpeißenberg: „…Die Idee, einen Wintergarten an das eigene Haus anzubauen, „war ja ursprünglich von mir“, erklärte der Kläger gegenüber der Heimatzeitung. Der Mann, der mit seiner Frau in einem Reihenmittelhaus im Süden der Gemeinde wohnt, hatte, nachdem der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung abgelehnt worden war, geklagt. Um sich ein Bild von dem gewünschten Bauvorhaben zu machen, kam kürzlich die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts München zum Ortstermin nach Hohenpeißenberg.

Die Eckhäuser, die das Haus im Süden und im Norden flankieren, weisen beide ostseitig ausgerichtete Wintergärten auf. Dass ihnen nun die geplante Glasfront nicht erlaubt werden soll, konnten die Kläger, die beim Ortstermin von ihrer Anwältin begleitet wurden, nicht verstehen. Während der Inaugenscheinnahme nahm der Vorsitzende Richter Johann Oswald auch die Wintergärten der Nachbarschaft genauestens unter die Lupe….“

Quelle und Volltext: merkur.de

„…Der Fall: Ein Baubetrieb schließt Anfang 2019 einen Bauvertrag und vereinbart dabei die VOB/B. Der Betrieb erstellt daraufhin den Rohbau eines Einfamilienhauses. Später beklagt sich der Kunde über Mängel bei der Abdichtung des Kellers. Per E-Mail fordert er den Baubetrieb zur Mängelbeseitigung auf und setzt dafür eine Frist. Kurze Zeit später sendet der Kunde eine weitere E-Mail und entzieht dem Baubetrieb den Auftrag.

Das Urteil: Damit kommt der Kunde vor dem Oberlandesgericht München nicht durch. Die erforderliche Schriftform sei durch eine Kündigung per E-Mail nicht gewahrt, so die Richter.

Gemäß § 8 Abs. 6 VOB/B sei die Kündigung zwar schriftlich zu erklären. Allerdings sei das keine gesetzliche Formvorgabe. Begründung: Bei der VOB/B handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Mit dem neuen § 650 h BGB gebe es allerdings eine gesetzliche Formvorgabe für Bauverträge, die nach dem 31. Dezember 2017 geschlossen wurden. Danach bedarf die Kündigung des Bauvertrags der Schriftform….“

Quelle und Volltext: handwerk.com

Burgau: „…Die Stadt Burgau und ein ehemaliger Hausbesitzer treffen sich erneut vor Gericht. Es geht um eine Klausel im Kaufvertrag und das Wiederkaufsrecht.

Richter Peter K. erklärte zu Beginn der Verhandlung: „Die Sache ist komplex.” Und sie zieht sich schon seit einiger Zeit hin – zum wiederholten Male trafen sich diese Woche ein ehemaliger Hausbesitzer und die Stadt Burgau vor dem Landgericht Memmingen. Es geht natürlich um Geld und um eine strittige Klausel im notariell beglaubigten Kaufvertrag zwischen der Stadt und dem einstigen Häuslebauer. Wenn’s für sie dumm läuft, könnte wegen des Vertrags auch noch die Burgauer Notarin in den Rechtsstreit mit hineingezogen werden….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Augsburg: „..Mit diesem Transparent macht eine Familie auf den aus ihrer Sicht unzumutbaren Zustand aufmerksam. Sie fühlt sich vom Zigarettenrauch der Nachbarn gestört.

Bei manchen Streitereien unter Nachbarn scheint eine Lösung schwer. Das zeigen zwei aktuelle Fälle in Augsburg.

Wenn zwei sich streiten, freut sich nicht zwangsläufig der Dritte darüber. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind für alle Beteiligten unangenehm – auch bei Rechtsanwälten und Richtern sind sie nicht gerade beliebt. Für Außenstehende sind die Streitpunkte, in die sich die Kontrahenten verbeißen, oft nur schwer nachzuvollziehen. Wenn gar nichts mehr hilft, muss die Justiz ein klärendes Wort sprechen. Wie etwa im Fall eines Streits unter Nachbarn im Textilviertel. Sie zoffen sich wegen Zigarettenqualms. Zuletzt sorgte der kuriose Einsatz einiger Nachbarn gegen die Betreiber der Event-Location “Hettenbach 45” in Oberhausen für Aufmerksamkeit….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

In diesem Fall können wir nicht helfen. Bei allen baubezogenen Streitigkeiten, Stichwort Adjudikation, der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern, können wir das schon. Unser profundes technisch-handwerkliches Wissen im Zusammenspiel mit renommierten Fachanwälten für Bau-und Architektenrecht hat schon so manches Gerichtsverfahren überflüssig gemacht. Gerne kontaktieren Sie uns über unsere Internetseite

Holzmann-bauberatung.de oder rufen Sie uns gleich an unter: 0821- 60 85 65 40

  • Page 1
  • Page 2
  • Go to Next Page »

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen
  • tiktok
  • instagram
  • facebook
  • linkedin
  • xing
  • linkedin
  • mobile
  • mail

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg