„…Feuerschutzabschlüsse im Inneren von Gebäuden dienen dazu, im Fall eines Brandes die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. In der täglichen Baupraxis stellt dabei der zulassungskonforme Einbau eine besondere Herausforderung dar. Aufgrund der vielen Ansprüche, die an Türen in modernen Gebäuden gestellt werden, sind eine frühzeitige Planung, insbesondere von Türen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand und/oder Rauchschutz, sowie der fachgerechte Einbau und dessen Überprüfung entscheidend.
Gemäß den Vorgaben des Bauordnungsrechts, z. B. in den Bauordnungen der Bundesländer, werden in Innenwänden mit Brandschutzanforderungen Türen gefordert, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch im Gebäude verhindern. Hierzu werden Feuerschutzabschlüsse eingesetzt. Bei Feuerschutzabschlüssen handelt es sich um ein- oder zweiflügelige Drehflügeltüren, die für die Nutzung durch Personen vorgesehen sind….“
Quelle und Volltext: info-bauleitung.de