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Estrichleger Hinweispflicht
Prüfungs- und Hinweispflicht
Estrichleger muss auf fehlende Bewegungsfugen hinweisen! OLG München, Urteil vom 16.11.2016 – 27 U 2266/16 Bau Eine geringere als die vertraglich vereinbarte Biegezugfestigkeit eines Estrichbelags begründet schon für sich alleine einen werkvertraglichen Mangel, ohne dass es auf das Vorhandensein von Rissen oder gar eine prozentuale Verteilung der Rissursächlichkeit ankäme. Die Planung von Bewegungsfugen gehört zwar […]