„…Auf einen (Werk-)Vertrag über die Aufstellung einer fest mit dem Dach verbunden Photovoltaikanlage findet die fünfjährige Verjährungsfrist für Arbeiten bei Bauwerken Anwendung (vgl. BGH, IBR 2019, 203)….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden
DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch
„…Auf einen (Werk-)Vertrag über die Aufstellung einer fest mit dem Dach verbunden Photovoltaikanlage findet die fünfjährige Verjährungsfrist für Arbeiten bei Bauwerken Anwendung (vgl. BGH, IBR 2019, 203)….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Landkreis: „…Während viele Eigenheimbesitzer schon eine Photovoltaikanlage haben, sind die meisten Dächer von Mehrfamilienhäusern noch unbelegt. Doch das könnte sich bald ändern.
Wie können große Mietshäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zu Solaranlagen auf ihren Dächern kommen? „Zu diesen Themen bekommen wir aktuell viele Beratungsanfragen“, sagt Tobias Sassmann von der Energieagentur Ebersberg-München. Für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Wohnungen ist bisher die Volleinspeisung am einfachsten. Dabei wird der gesamte Strom aus der installierten PV-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist. „Derzeit wird eine Kilowattstunde mit etwa 12 bis 13 Cent vergütet“, sagt Sassmann. Diese unkomplizierte Lösung sei aber „wirtschaftlich in den meisten Fällen die uninteressanteste“…“
Quelle und Volltext: merkur.de
Erlenbach: „… Im von Acker- und Weinanbauflächen umgebenen Ort Erlenbach-Tiefental wurde ein Energieeffizienzhaus aus Deutschlands erstem Ziegel-Holz-Hybridbaustoff errichtet. Der sogenannte Silvacor-Ziegel ist mit einer Dämmstoff-Füllung aus sortenreinen Nadelholzfasern versehen, womit das Silvacor-Außenmauerwerk (d = 49 cm) einen Wärmedurchgangswert von 0,14 W/m²K erreicht.
Nach Besprechung mit Energieberater Jürgen Leppig entschied sich das Bauherren-Ehepaar für ein zu 50% energieautarkes Gebäude mit dem noch bis 2022 geförderten Energieeffizienzhausstandard KfW 40 plus.
Die Gebäudeplanung übernahm ein lokales Ingenieurbüro. Aus der quadratischen Grundfläche (11,24 m x 11,24 m) und zwei Vollgeschossen mit einem flachen Satteldach von 16° Dachneigung, ergab sich ein kompakter Baukörper. Bei der Gebäudelage wurde wegen der vorgesehenen Photovoltaikanlage auf eine Ausrichtung nach Süden geachtet. Die Bauherren planten zudem eine angebaute Doppelgarage mit Flachdach sowie eine Unterkellerung….“
Quelle und Volltext: baulinks.de
„…Photovoltaikanlagen in Kombination mit Batteriespeichern ermöglichen mehr Unabhängigkeit bei der Energieversorgung. Wie groß das Potenzial für eine vollständig autarke Energieversorgung von Wohngebäuden ist, haben Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) gemeinsam mit Partnern untersucht. In der Fachzeitschrift Joule zeigen sie, dass bereits heute 53 Prozent der Einfamilienhäuser in Europa technisch energieautark werden könnten. Bis zum Jahr 2050 könnten durch Mehrinvestitionen von 50 Prozent mehr als zwei Millionen Gebäude das Netz verlassen.
Die Strompreise in Europa steigen seit Jahren – nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine haben sie laut Berechnungen von Eurostat nun ein Rekordniveau erreicht. Gleichzeitig wird es mit Photovoltaik und Batteriespeichern immer einfacher, sich unabhängiger von Energieversorgern zu machen.
„Durch Investitionen in lokale Energieversorgungssysteme kann ein Großteil des eigenen Stromverbrauchs selbst gedeckt und damit die Abhängigkeit von hohen Strompreisen reduziert werden…
Quelle und Volltext: bayika.de
„…Was geschieht, wenn Sie diese nicht beachten? Mit welchen Strafen müssen Sie rechnen?
Es gibt Überlegungen, eine landesweite Solarpflicht für Dächer einzuführen, die sowohl für Neubauten als auch für sanierte Bestandsgebäude gelten soll.
Einige Bundesländer wie Berlin und Baden-Württemberg haben diese Pflicht bereits umgesetzt – und verhängen hohe Strafen, wenn dies nicht eingehalten wird.
Wenn Hauseigentümer in Berlin gegen die “Solarpflicht” verstoßen und keine Photovoltaikanlage installiert haben, können hohe Strafen drohen.
Zudem müssen sie innerhalb eines Jahres ihrer Pflicht nachkommen und eine PV-Anlage installieren. Lassen sie diese Frist ungenutzt verstreichen, liegt gemäß § 9 Solargesetz Berlin eine Ordnungswidrigkeit vor. Das bedeutet, dass den Hauseigentümern eine Geldstrafe droht…“
Quelle und Volltext: hausfrage.de
Deutschland: „…Montieren Handwerker Photovoltaikanlagen, können Kunden die Leistung jetzt von der Steuer absetzen. Aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Neue Steuervergünstigungen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) angekündigt: Wenn Handwerker Photovoltaikanlagen installieren, reparieren oder warten, kann diese Leistung für Kunden als Handwerkerleistung steuerlich absetzbar sein. Das stellte das BMF in einem Schreiben vom 17. Juli klar (Az. IV C 6 – S 2121/23/10001 :001).
Darin heißt es: „Bei Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen des § 35a EStG kann die Steuerermäßigung gewährt werden.“ § 35a des Einkommensteuergesetzes regelt die Steuerermäßigung „bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“.
„Dadurch lohnt sich eine neue Photovoltaikanlage auf dem Balkon oder Dach im selbstgenutzten Wohneigentum steuerlich gleich mehrfach“, ordnet Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfeverein e.V. (BVL) das Schreiben ein. Die einzige Bedingung für die Steuerermäßigung sei, dass die Einnahmen aus der PV-Anlage steuerfrei sind….“
Quelle und Volltext: handwerk.com