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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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Unwetter-Alarm in Österreich: „Häuser meterhoch mit Schlamm verschüttet“ 

Österreich

München/Villach: „…In der Nacht zum Mittwoch (29. Juni) haben im österreichischen Bundesland Kärnten schwere Unwetter gewütet. Starke Regenfälle und Hagel hatten zahlreiche Murenabgänge zur Folge. Häuser wurden teils bis zum ersten Stock verschüttet. Die Lage ist unübersichtlich. Für die Gemeinden Treffen am Ossiacher See und Arriach im Bezirk Villach-Land wurde sogar der Zivilschutzalarm ausgelöst. Laut ORF waren am Mittwochmorgen noch 7500 Haushalte rund um Villach und im Gegendtal ohne Strom….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Österreich: „Einer der größten Verursacher von Wasserbildung im Innenraum ist die Dauerkühlung im Sommer. Durch lange Kühlperioden werden Raumluft und Bauteile zunehmend mit Feuchtigkeit belastet. Die Folge sind Wasserschäden durch „überbordendes“ Kondenswasser in Bauteilen, wie beispielsweise Wänden, Decken, Installationsschächten oder Serverräumen. Eine Dauerbeschattung von Dächern und Fassaden durch Attika, Photovoltaikanlagen oder Dachaufbauten kann ebenfalls zu Kondenswasserbildung und daraus resutlierenden, kostspieligen Defekten führen. Eine weitere potenzielle Ursache für das Entstehen von Wasserquellen im Haus ist eine mangelhafte Ausführung, beispielsweise in Form von nass eingebrachten Wärmedämmungen oder Schüttungen. Unabhängig von der Art der Wasserquelle sind die Folgen gravierend: Lange unentdeckte Schäden verursachen hohe Schadenssummen und massive Nutzungseinschränkungen. …“

Quelle und Volltext: holzbauAustria

Wien: „… Die Belieferungen von Baustellen mit Baustoffen sind derzeit noch zulässig. Dies gilt auch für den Lieferdienst an Privatpersonen. Das Betretungsverbot der Räumlichkeiten der Baustoffhändler und Baumärkte erschwert aber den Abruf der Lieferungen. Deshalb haben mehr als 20 mittelständische Baustoffhändlern und Baumarktunternehmen mit über 100 Standorten in ganz Österreich die Online-Plattform www.eurobau.com ins Leben gerufen. Die Plattform dient als Drehscheibe zwischen Kunden und Handel und ermöglicht die Lieferanfrage für rund 70.000 Baustoffartikel. …“

Quelle und Volltext: Report.at

Österreich – Baumangel in Österreich und Rechtsprechung: Was ist überhaupt ein Baumangel?

Baumängel sind unzureichende Zustände technischer Natur, insb. ist ein Baumangel die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Sollzustand.

Der schlimmste Fall bei gravierenden Baumängeln ist wohl jener, dass das Bauunternehmen in Konkurs geht und einen halbfertigen oder mangelhaften Bau zurücklässt. Der Anspruch auf Fertigstellung oder Mangelbehebung ist in vielen Fällen kaum mehr durchsetzbar.

Im Hinblick auf kommende Baumängel ist es ratsam, die Bauarbeiten fotografisch zu dokumentieren und ein Bautagebuch zu führen. Erfolgt eine Übergabe eines Gewerkes bzw. Hauses oder einer Wohnung, so sollte immer ein Übergabeprotokoll erstellt werden.

Tritt der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe auf, gilt die Vermutung, dass er schon bei Übergabe vorhanden war. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Sie in der Regel nur mehr Schadenersatzansprüche geltend machen (innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger). Dies setzt aber ein Verschulden des Bauunternehmens am Entstehen des Schadens voraus.

Gewährleistungsrecht in Österreich beim Baumangel, Arten von Mängeln

§ 1167 ABGB: Bei Mängeln des Werkes kommen die für entgeltliche Verträge überhaupt geltenden Bestimmungen (§§ 922 bis 933b) zur Anwendung.

Das Gewährleistungsrecht knüpft an die Erbringung einer mit einem Mangel behafteten Leistung an.

Die gesetzlichen Vorschriften kennen eine Reihe von Differenzierungen nach der geschuldeten Sache und nach der Art des vorliegenden Mangels. Unterschieden wird zwischen Sach- und Rechtsmängeln, behebbaren und unbehebbaren Mängeln und geringfügigen und nicht geringfügigen Mängeln.

Versteckte Mängel sind Baumängel, die ursprünglich nicht ohne weiteres sichtbar waren. Das kann zum Beispiel ein Haarriss in einem Rohr sein, der erst bemerkt wird, wenn ein Wasserschaden entstanden ist.

Gemäß § 933a Abs. 1 ABGB kann der Übernehmer einer mangelhaften Sache auch Schadenersatz fordern, wenn der Übergeber den Mangel verschuldet hat.

Gemäß § 933a Abs. 2 ABGB kann der Übernehmer dann Geldersatz verlangen, wenn die Verbesserung unmöglich ist, sie für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder der Übergeber die Verbesserung verweigert. Ist der Mangel aber behebbar, steht dem Übernehmer der Anspruch auf das Erfüllungsinteresse zu; der Gläubiger ist insgesamt so zu stellen, wie er stünde, wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre (RIS-Justiz RS0018239; 2 Ob 135/10g mwN).

Fristen bei der Gewährleistung bei Baumängeln in Österreich

Bei Gewährleistungsregeln gibt es wichtige Fristen, die man einhalten muss.

Bei unbeweglichen Sachen, also beim Gebäude als Ganzes, verjährt der Anspruch auf Gewährleistung innerhalb von drei Jahren ab Übergabe.

Der Mangel muss zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden oder zumindest angelegt gewesen sein. Das wird zugunsten des Übernehmers (des Bauherrn) vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe zutage tritt. (…)

Quelle und Volltext: anwalt.de

Österreich – Südtirol – Schnee sorgt für Chaos in Österreich und Italien: Lawinen und Stromausfälle werden gemeldet. Auch ist der Brenner kurzfristig gesperrt worden. Wie die Lage in den Alpen ist, erfahren Sie hier.

Im Westen und Süden Österreichs wächst aufgrund der starken Regen- und Schneefälle die Sorge vor gefährlichen Hangrutschungen auch in Wohngebieten. Die Gemeinde Stadl an der Mur im Bundesland Steiermark wurde am Sonntagabend zum Katastrophengebiet erklärt. Bereits am Nachmittag wurden hier 15 Wohnhäuser aufgrund einer drohenden Hangrutschung evakuiert. Wie die österreichische Nachrichtenagentur APA berichtete, begannen weitere Hänge abzurutschen. Zudem traten in der 1000-Einwohner-Gemeinde mehrere Bäche über die Ufer, wie das Büro des Katastrophenreferenten mitteilte.

Im Bundesland Salzburg wurden laut dem Landesmedienzentrum aufgrund des Starkregens bis 19.30 Uhr fast 80 Gebäude evakuiert. Unter anderem waren Zell am See, Embach und das hintere Rauriser Tal am Abend nicht erreichbar. Auch im Gurktal in Kärnten mussten sechs Menschen zwei Wohnhäuser aufgrund einer beginnenden Hangrutschung aus Sicherheitsgründen verlassen. (…)

Quelle und Volltext: focus.de

Derzeit gibt es wieder hitzige Debatten zwischen der deutschen und österreichischen Regierung bezüglich der Grenzkontrollen am Walserberg und den daraus entstehen den Staus. Entlastung könnte eine dritte Kontrollspur bringen. (…)

Quelle und Volltext: berchtesgadener-anzeiger.de

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