Deutschland: „…Planer, Architekten, Bausachverständige und Gebäudebetreiber konzentrieren sich oft nur auf die DIN 18040 zur Barrierefreiheit. Dabei übersehen sie das in der Bauordnung über allem stehende Kriterium der Verkehrssicherheit. Zugleich werden einzelne Normen aus Unkenntnis übererfüllt, ohne dass dies der Sicherheit nutzt. Die Folgen sind immer wieder unsichere Wege, erhöhte Kosten und Haftungsrisiken. Eine durchdachte Planung hilft, Schutzziele wirtschaftlich und rechtssicher umzusetzen.
Die Regelungen zur Barrierefreiheit sind für ein breites Spektrum baulicher Anlagen und Verkehrsflächen relevant: Die DIN 18040-1 gilt für öffentlich zugängliche Gebäude wie Schulen, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Geschäfte, Gaststätten und deren zugehörige Außenanlagen einschließlich Gehwege, Stellplätze und Zugangsbereiche….“
Quelle und Volltext: bausv.online
