„…Wenn der Auftragnehmer mangelhaft arbeitet, bleibt dem Auftraggeber manchmal nur die Möglichkeit, den Mangel selbst zu beseitigen. Der Auftraggeber ist dann darauf angewiesen, im Nachhinein die Kosten für die Mangelbeseitigung beim Auftragnehmer einzufordern. Hier lesen Sie, worauf es dabei ankommt…“
Quelle und Volltext: bi-medien.de