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Mietspiegelklage München

Mietspiegelklage

Hausbesitzer klagen gegen Münchner Mietspiegel – ohne Erfolg.

• Der Haus- und Grundbesitzerverein hat von der Stadt München verlangt, die Berechnung des Mietspiegels offen zu legen. Die Stadt weigert sich. Der Verein vermutet Tricksereien.

• Mit einer Klage ist er nun vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.

• Der Verein will sich nicht zufrieden geben.

Die Stadt muss dem Haus- und Grundbesitzerverein keine Auskunft über die Daten geben, auf deren Grundlage sie den Mietspiegel erstellt. Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch eine Klage des Vereins abgelehnt. Der will sich damit aber nicht zufrieden geben: Laut seinem Vorsitzenden Rudolf Stürzer wird nun die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorbereitet; eine weitere Klage auf Nichtigkeit des Mietspiegels habe der Verein “fertig in der Schublade”.

Der Haus- und Grundbesitzerverein argwöhnt, dass die Mieten im Mietspiegel künstlich niedrig gerechnet werden – aus politischen Gründen, damit die ohnehin hohen Wohnungspreise nicht noch weiter steigen. Als Beleg führt er eine andere städtische Statistik an, das Wohnungsmarktbarometer. Dieses wird vom Planungsreferat erstellt, während für den Mietspiegel das Sozialreferat zuständig ist. Tatsächlich liegt die Durchschnittsmiete im Mietspiegel immer niedriger als die im Barometer – was daran liegt, dass im Barometer nur Neuverträge berücksichtigt sind, während der Spiegel auch Bestandsmieten erfasst.

Das ist legitim, findet auch der Haus- und Grundbesitzer-Verein – wird dann aber stutzig, wenn er in den beiden Statistiken die Werte nur der Neuvermietungen vergleicht: Da liegt der – von der Stadt offiziell verkündete – Wert im Barometer bei 19,65 Euro für den Quadratmeter. Der Wert im Mietspiegel hingegen – auch er von der Stadt offiziell verkündet – liegt bei nur 12,51 Euro…..

Quelle und Volltext: Sueddeutsche.de

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